Energieausweis beim Hausverkauf:
Pflicht, Arten und Ablauf

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung gehört der Energieausweis zu den Unterlagen, die Verkäufer bereithalten müssen. Dieser Ratgeber erklärt kurz, was gilt, welche Arten es gibt und wie lange ein Ausweis gültig ist.

Was Verkäufer beachten müssen

Wer eine Immobilie verkauft, muss Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen und dem Käufer nach Vertragsabschluss übergeben. Bei uns liegt der Energieausweis deshalb vor, bevor wir mit der Vermarktung beginnen.

Die Kennwerte stehen schon in der Anzeige. So können Interessierte die Immobilie von Anfang an einordnen, und es gibt später keine Überraschungen.

Zwei Arten von Energieausweisen

01
BedarfsausweisEr berechnet den Energiebedarf aus dem baulichen Zustand des Gebäudes, also aus Dämmung, Fenstern und Heizung. Das Ergebnis hängt nicht vom Verhalten der Bewohner ab.
02
VerbrauchsausweisEr stützt sich auf die tatsächlichen Verbrauchswerte der vergangenen Jahre. Das Ergebnis hängt damit auch davon ab, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben.

Gültigkeit und Folgen bei Verstößen

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 Absatz 3 Gebäudeenergiegesetz). Wer die Pflichten beim Verkauf nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Das Gesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor (§ 108 Gebäudeenergiegesetz).

Zum 1. Januar 2027 sind Änderungen bei den Regeln zum Energieausweis angekündigt. Welche Folgen das für Verkäufer hat, beobachten wir und halten diese Seite entsprechend aktuell. Maßgeblich ist immer die zum Verkaufszeitpunkt geltende Fassung.

So unterstützen wir Sie

Wir kümmern uns darum, dass der passende Energieausweis rechtzeitig vorliegt. Mehr dazu auf unserer Seite zum Energieausweis. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, nutzen Sie unsere kostenlose Bewertung.

Quellen und Stand

Stand: 26.10.2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Einzelfälle klären Sie bitte mit einer Fachperson.

Gebäudeenergiegesetz § 79 – Energieausweis, Gültigkeit
Gebäudeenergiegesetz § 108 – Bußgeldvorschriften
energieausweise.de – Neuerungen zum Energieausweis

Energieausweis für Ihre Immobilie

Wir sorgen dafür, dass er rechtzeitig vorliegt.

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